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31.03.2014: Erfolgreicher Abschluss des Projektes „Stein-Hardenberg 2.0“
Das Forschungsprojekt „Zukunft der Verwaltung/Stein-Hardenberg 2.0“ wurde am 31.03.2014 erfolgreich abgeschlossen. Die Ergebnisse des Forschungsprojektes werden in Kürze beim edition sigma Verlag in der Reihe „E-Government und die Erneuerung des öffentlichen Sektors“ erscheinen. Einige zentrale Erkenntnisse sollen hier kurz vorgestellt werden.

Ziel des Forschungsprojektes war es, Veränderungen im Kontext von E-Government auf der Ebene des arbeitenden Staates herauszuarbeiten und diese mit Fragen der Staatsorganisation zu verbinden. Denn genau an dieser Stelle waren bedeutsame Aspekte noch unbestimmt. Unklarheiten bestanden im Wesentlichen darüber, ob und wie die mit E-Government – insbesondere durch vernetzte Leistungserbringung – möglichen neuen Effizienz- und Effektivitätspotenziale mit den legitimationsdominanten Zielen von staatsorganisatorischen Prinzipien – insbesondere kooperativer Föderalismus, kommunale Selbstverwaltung und ministerielle Ressorthoheit – in Übereinstimmung gebracht werden können.

Um dieses vermeintliche Spannungsfeld aufzulösen, hat das Projekt, als ein Hauptergebnis, erstmals Grundtypen von E-Government-Netzwerken klar definiert und so die allgemeine Bezeichnung „vernetzte Verwaltung“ präzisiert. Grundlegend unterschieden wurden „Produktionsnetzwerke“ und „Infrastrukturnetzwerke“. Zu den Grundtypen zählen:

  1. Bündelung des „Vertriebs“ von selbstständigen Leistungsprozessen im Interesse ihrer Adressaten,
  2. Einbezug von Stellungnahmen und anderen selbstständigen Mitwirkungsakten in einen („führenden“) Prozess,
  3. Bündelung von Teilleistungen (Prozessmodulen) zu einem abgeschlossenen Leistungsprozess,
  4. Vernetzte technische Verarbeitung und Speicherung,
  5. Verlässliche Basisregister,
  6. Wissensmanagement und
  7. Wiederverwendbare vorgefertigte Prozessbausteine.

Ein zentrales Ergebnis des Projektes ist, dass die organisatorischen Gestaltungspotenziale von E-Government, insbesondere zur räumlichen und behördenübergreifenden Vernetzung, genutzt werden können, ohne dass dadurch grundlegende Prinzipien der Staatsorganisation beeinträchtigt werden. Durch eine bewusst an verfassungsmäßigen Werten orientierte Gestaltung neuer vernetzter Arbeitsformen können Rechtsstaats- und Demokratieprinzip mit effektiveren, effizienteren und bürokratieärmeren Formen des Verwaltungshandelns besser als bisher in Balance gehalten werden. Deutlich wurde, dass es auf den jeweiligen Netzwerktyp mit seiner konkreten Gestaltung ankommt. Auch ohne Verfassungsänderung bestehen zahlreiche Möglichkeiten, Vernetzungspotenziale von E-Government zu nutzen.

Deutlich wurde, dass die zentralen Prinzipien der deutschen Staatsorganisation – Verwaltungsföderalismus, kommunale Selbstverwaltung und Ressorthoheit – vor dem Hintergrund der Möglichkeiten mit E-Government neu auszudeuten sind. Der Grund ist, dass die bisherigen Ausprägungen und Interpretationen der Prinzipien aus einer Zeit stammen, in der es IT mit den heutigen Vernetzungsmöglichkeiten noch nicht gab. Wie selbstverständlich mussten bislang demokratische Legitimation der Verwaltung und rechtsstaatliche Verfahrensweisen im Rahmen einer ausschließlich hierarchischen Verwaltungsorganisation sichergestellt werden. Das ist jetzt nicht mehr ausschließlich der Fall, weil Legitimation auch bei Vernetzung sichergestellt werden kann, wenn Verantwortung klar verteilt und Transparenz gesichert ist.

Für die Interpretation der staatsorganisatorischen Prinzipien bedeutet das Folgendes: Bisher wurden kooperativer Föderalismus, kommunale Selbstverwaltung und ministerielle Ressorthoheit von einem Aufgabenverständnis geprägt, dass keine Differenzierung zulässt. Vielmehr wird der Ansatz verfolgt, Aufgabenteile und unter Umständen kleinste Aufgabenpartikel nach ihren Legitimationsbedarf, d.h. hauptsächlich nach ihrem Entscheidungsgehalt zu analysieren. Das wird durch eine konsequente Sicht entlang von Geschäftsprozessen erreicht, weil nunmehr einzelne Prozessschritte (Module) danach beurteilt werden können, welches Niveau an Legitimation für sie erforderlich ist. So lassen sich ohne Probleme die Prozessmodule neu verteilen, die keinen Entscheidungsgehalt aufweisen, während die entscheidungshaltigen Module bei der zuständigen Stelle verbleiben, so dass die Legitimation des Handelns gewahrt bleibt. Das bedeutet eine größere Vernetzungsfreiheit bei solchen Prozessmodulen, die weder Entscheidungsgehalt noch in irgendeiner Form einen territorialen Verantwortungsbezug aufweisen. Damit erweist sich die Vereinbarkeit von Vernetzung und Verfassungsgrundsätzen als eine Gestaltungsfrage: Die durch die staatsorganisatorischen Prinzipien gesicherte Organisationshoheit und Hierarchie kann auf Module mit hohem Legitimationsbedarf begrenzt werden. Unnötig ist, für Prozessmodule mit geringen Legitimationsanforderungen hohe Legitimation sicherzustellen. Für diese Module kann die Effizienz- und Effektivitätslogik der aufgezeigten Vernetzungstypen dominieren.

Wie sich der kooperative Föderalismus weiterentwickelt oder weiterentwickeln kann, lässt sich nicht ohne weiteres sagen. Jedoch ergeben unsere Untersuchungen, dass die föderale Arbeitsteilung feingliedriger werden kann, wenn sie stärker auf einer an Modulen orientierten Vernetzung beruht. Hierdurch entsteht ein intensiver „vernetzter Föderalismus“, ohne dass bisherige Zuständigkeiten aufgegeben werden müssen. Die oft geäußerten Bedenken, es handle sich um eine unzulässige „Mischverwaltung“ gehen ins Leere, denn alle entscheidungserheblichen Prozessmodule verbleiben bei der für den Gesamtprozess zuständigen Stelle.

Im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung ist mit zunehmender Vernetzung ein Trend in Richtung „Selbstverantwortung“ erkennbar, so dass sich das Verständnis von Selbstverwaltung von ausschließlicher Eigenproduktion von Verwaltungsleistungen weg entwickeln kann. Vielmehr können Kommunen dazu übergehen, gewisse Prozessteile auszulagern bzw. einzukaufen oder für bestimmte Leistungen „lediglich“ die Distribution zu übernehmen. Mit dieser Sicht wird es auch möglich, die Aufgabenwahrnehmung von Mindestgebietsgrößen für eine effiziente Leistungserbringung zu entkoppeln.

Ähnliches gilt für die Ressorthoheit, die auf die eigentlich fachlichen Ressortaufgaben beschränkt ist, womit Ressortverantwortung als Fachverantwortung zu verstehen ist. Aufgaben bzw. Prozessmodule ohne Ressortspezifik und ohne hohe Legitimationsrelevanz lassen sich in effizienteren vernetzte Arrangements ausführen.

Insgesamt zeigt sich, dass eine Neuinterpretation der staats- und verwaltungsorganisatorischen Prinzipien sich daraus ergibt, dass die überkommene hierarchisch-siloförmige Arbeitsteilung nicht mehr die einzig mögliche Form der Aufgabenerledigung ist. Hierin liegt die eigentliche Veränderungskraft. Das Projekt hat diese Veränderungskraft genutzt und fundierte Konzepte einer Architektur kooperativer und vernetzter Verwaltung mit E-Government entwickelt.

Das IfG.CC wurde mit dem Projekt vom Innenministerium des Landes Brandenburg beauftragt, das wiederum als Konsortialführer für folgende weitere Auftraggeber handelt: das Bundesministerium des Innern, die Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin, die Freie und Hansestadt Hamburg – vertreten durch die Finanzbehörde, die AöR Dataport der Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und der Freien und Hansestadt Hamburg.

                                                                                                                                                                                                                

                                                                                                                                                                                                                

 

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