SH2.0.IFG.CC

arrow Home
HOME
28.02.2012: Projekttreffen mit den Vertragspartnern (Workshop)
Bei diesem Workshop wurden gleich zwei Arbeitspapiere diskutiert. In dem Arbeitspapier „Gestaltungsforschung für nachhaltige Verwaltungstransformation. Theoretische Grundlagen für eine zukunftsweisende Verwaltungspolitik“ geht es um die wissenschaftliche Grundlegung einer zukunftsfähigen und verantwortbaren Verwaltungspolitik. Diese benötigt sowohl eine gute, d.h. praktisch nützliche Theorie des Verwaltens und seiner Grundlagen als auch gestalterisches Wissen und Geschick. Daher erscheinen insgesamt drei Grundlegungen erforderlich, von denen zwei den Gegenstand der vorliegenden Ausarbeitung bilden.

Die erste Grundlegung besteht in Theorien über das zu gestaltende Verwaltungssystem, dessen Funktionen, Strukturen und Arbeitsweisen. Die zweite Grundlegung besteht in einer Lehre von den soziotechnischen und organisatorischen Grundfiguren arbeitsteiligen Handelns. Die dritte Grundlegung bezieht sich auf eine Gestaltungsforschung. Aus ihr ergeben sich praktisch einsetzbare Verfahren und Referenzmodelle, welche den Umbau der Verwaltung erleichtern und – in den Grenzen der Vorhersehbarkeit und Planbarkeit – zielgenauer werden lassen.

Des Weiteren wurde das Arbeitspapier „„Stein-Hardenberg 2.0“? – Staatsmodernisierung, Territorialität und verwaltungswissenschaftliche Transformationsforschung“ diskutiert. Territorialität ist ein staats- und verwaltungsorganisatorisches Basisprinzip, das sich als ein fester Bestandteil der Kultur und Struktur der Verwaltung über Jahrhunderte entwickelt hat. An Territorialität sind weitere Basisprinzipien der Staatsorganisation geknüpft, wie Föderalismus, Selbstverwaltung, Organisationshoheit, Dezentralisation. Informationstechnik (IT) ist eine Technik, mit der räumliche, institutionelle und teilweise auch zeitliche Grenzen überbrückt werden können – in räumlicher Hinsicht regional, national und auch global. Die Funktion der Raumüberbrückung ist so fundamental, dass sie das bestehende Organisationsgefüge beeinflusst. Wie eine effiziente, effektive und legitimationsgerechte Verwaltung erreicht wird, basiert auf teils überkommenen Vorstellungen aus einer Zeit, in der es Informationstechnik noch nicht gab. Auch neuere Public Management-Ansätze gehen kaum auf die Nutzung von IT ein. So beruht die föderale Arbeitsteilung, d.h. zwischen Bund und Land sowie zwischen Land und Kommunen, überwiegend auf Ansätzen, bei denen IT-Potenziale noch nicht berücksichtigt worden sind. Entscheidende Frage ist, welche Wirkungen verschiedene IT-Anwendungen auf die Territorialität der Verwaltung und anschließend auf die staats- und verwaltungsorganisatorischen Prinzipien haben? Oder pointiert formuliert: Welche Aufgaben(teile) sind zwingend und welche wahlweise örtlich zu erfüllen, die bisher, z.B. aus Kostengründen, überörtlich wahrgenommen werden?

                                                                                                                                                                                                                

                                                                                                                                                                                                                

 

 1 Gast online